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>>>Denk doch zum Beispiel mal an die Entführung von Eichmann oder andere bekanntere Fälle... >> >>Kein gutes Beispiel weil rein juristisch ganz klar illegal wenn mich nicht alles täuscht. > >Die Extraktion, aber nicht das Ansichziehen des Falles an sich. Da hat jeder Staat seit Tokio & Nürnberg Jurisdiktion und genau darum ging es mir. Und das gilt nicht nur für derartig schwere Fälle wie diesem, s.u.
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