Antwort auf den Beitrag "Re:Greift US-Recht im Ausland?" posten:
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>>Laut Medienberichten suchen die USA ja verzweifelt nach einer Möglichkeit Assange anzuklagen. Blöderweise hat er kein US-Gesetz gebrochen. Außer eventuell "Anstiftung zum Geheimnisverrat", was man ihm jetzt scheinbar anzuhängen versucht. Da frag ich mich: Wie kann ein australischer Staatsbürger der im Ausland ein US-Gesetz gebrochen haben soll von den USA überhaupt belangt werden? Seit wann greift US-Recht im Ausland? Gibt's dazu eine Rechtsgrundlage? Wie stellen die sich das vor? > >Es "wirkt" ja auch in den USA.
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