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>>Was schlußfolgerst du denn aus dem Urteil? >>Dem Urteil nach ist Wikileaks keine Presse, denn: "...nimmt selbst dazu Stellung und wirkt damit als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung. In ihr artikuliert sich die öffentliche Meinung...." > >Wikileaks erfüllt mit Videos (Collateral Damage zB) und Leitartikeln schon den engen Begriff der Presse. Ansonsten gilt, wie in allen Fragen zu Art. 5 GG, eine liberale Interpretation dessen was "Meinung" oder "Presse" qualifiziert: in dubio pro libertate.
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