Thema:
Re:Keine Unfall­ver­si­che­rung im Home­of­fice, wenn man.. flat
Autor: Guy
Datum:30.10.25 15:22
Antwort auf:Keine Unfall­ver­si­che­rung im Home­of­fice, wenn man.. von Kola

>"Aus Sicht des 21. Senats bestand nämlich keine "hinreichend enge sachliche Beziehung" zwischen dem Sprung und der Telefonkonferenz. Konkret habe er mit dem Sprung schlichtweg sein eigenes Leben retten wollen, was das LSG als "überragend wichtiges privates Motiv" einordnet. Gleichwohl "vollkommen nachrangig" sei, dass er durch den Sprung (auch) seine Arbeitskraft erhalten wollte, um etwa die Telefonkonferenz fortsetzen zu können."
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>"Wer aus dem Fenster springt, um sein Leben zu retten hat ein "privates Motiv""


Aber hätte ich das dann nicht auch, wenn die gleiche Situation auf der Arbeit auftritt?
Es explodiert etwas in meinem Büro auf der Arbeit und ich springe aus dem Fenster.
Wird dann, nur wegen der Location, automatisch davon ausgegangen, dass ich dort ein "überragend berufliches Motiv" habe und in allererster Linie nicht mein Leben, sondern meine Arbeitskraft retten wollte?
Wenn ja, warum, wie wird das begründet?
Wenn nein wäre es ja andersrum ein Freischein für die berufliche Versicherung, grundsätzlich die Regulierung zu verweigern, sobald das eigene Leben (oder auch nur der reine Selbsterhalt) bedroht ist...?


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