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| Autor: | Kola | ||
| Datum: | 29.10.25 11:38 | ||
| Antwort auf: | Was ich noch sagen wollte #279 von Jassi | ||
...aus dem Fenster springt. Ich liebe solche Texte. "Weil mitten in der Telefonkonferenz ein E-Roller-Akku explodiert, rettet sich ein Mann mit einem Sprung aus dem Fenster im 1. Stock. Die gesetzliche Unfallversicherung greift gleich aus mehreren Gründen nicht, so das LSG Berlin-Brandenburg." "Aus Sicht des 21. Senats bestand nämlich keine "hinreichend enge sachliche Beziehung" zwischen dem Sprung und der Telefonkonferenz. Konkret habe er mit dem Sprung schlichtweg sein eigenes Leben retten wollen, was das LSG als "überragend wichtiges privates Motiv" einordnet. Gleichwohl "vollkommen nachrangig" sei, dass er durch den Sprung (auch) seine Arbeitskraft erhalten wollte, um etwa die Telefonkonferenz fortsetzen zu können." "Wer aus dem Fenster springt, um sein Leben zu retten hat ein "privates Motiv"" [https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/l21u4723-lsg-berlin-brandenburg-e-roller-akku-explodiert-unfallversicherung] |
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