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| Autor: | suicuique | ||
| Datum: | 27.10.25 15:27 | ||
| Antwort auf: | Mal zum Thema Datenschutz von Sachiel | ||
>Wenn ich Leuten Geld schicken möchte, trage ich da ne Email-Adresse ein und, falls die Adresse einen PP-Account hat, wird mir dann gleich auch der vollständige Name der Person angezeigt, ohne dass ich den in irgendeiner Liste hab. Ist so was DSGVO-Konform? Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen. Oder ist so was opt-in? Falls ja, wäre mir das entgangen. Hmm, sofern ich dich richtig verstehe geht es dir um eine Zahlung im Rahmen eines Online Kaufs. Nenn mich altmodisch aber im Rahmen eines Kaufvertrags halte ich es nicht für eine Datenschutzverletzung wenn ich den vollen Namen der Gegenpartei erfahre. Ich mein, ist jetzt nicht so als ob die Briefkästen die in allen Straßen angebracht sind auf einmal die DSGVO verletzten würden nur weil Fremde hundertfach die (oftmals) vollen Namen der Besitzer erfahren würden. Und das nur indem sie durch eine Straße gehen! Kirche und Dorf ;) gruß |
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