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Autor: | Boabdil | ||
Datum: | 23.01.25 17:13 | ||
Antwort auf: | Zur Ausreise aufgefordert - was bedeutet das von lion88 | ||
>>Ich werde nie verstehen, dass a) polizeibekannte Straftäter, welche b) keine Aufenthaltsgenehmigung mehr haben, nicht dieses Land verlassen müssen. Das zerstört doch jedes Vertrauen in die Polizei, den Sinn des Asylsystems und ist Wasser auf die Mühlen der Ultra-Rechten. > >bzw. wo soll er denn hin? > >Eine Abschiebung nach Afghanistan wird aktuell weder von deutschen noch österreichischen Behörden durchgeführt. > >[https://orf.at/stories/3382694/] Eine Drittstaatenlösung (Asyl in der EU nur über einen Drittstaat in Afrika) würde das Problem lösen. Aber das ist ja ganz schlimmes Faschodenken... Einfach mal mit Ruud Koopmanns Vorschlägen beschäftigen, wenn man mal wissen möchte, wie es der EU insgesamt gelingen würde das Problem zu lösen. Dumm nur, dass man eine solche Lösung vor 10 Jahren schon hätte in Angriff nehmen müssen, anstatt wie Faeser unmotivitiert zu "prüfen". |
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