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| Autor: | 677220 | ||
| Datum: | 10.01.25 14:55 | ||
| Antwort auf: | Re:Warum wurde kaum über die Merz-Anzeigen berichtet? von magus | ||
>>>>>>>Ich hab heute in einem kostenpflichtigen Artikel auf waz.de gelesen, dass das Amtsgericht Bochum gestern eine Bürgergeldempfängerin nach Widerspruch gegen einen Strafbefehl zu 750 Euro verurteilt hat, weil sie Friedrich Merz im Internet "Arschloch" genannt hat. >>>>>>> >>>>>>>Jetzt ist das imo durchaus eine andere Kategorie als "Schwachkopf". Aber es gab auch mehrere Hausdurchsuchungen wegen der Anzeigen, u.a. wegen "Suffkopf". Anders als bei Habeck waren die Anzeigen auch von Merz persönlich unterschrieben. >>>>>>> >>>>>>>[https://www.stern.de/politik/deutschland/friedrich-merz-beleidigt--durchsuchung-bei-mann-aus-stuttgart-35246358.html] >>>>>>> >>>>>>>Warum wurde da kein vergleichbares Fass aufgemacht? Für die angeblich grün >unterwanderte Presse hätte das doch ein gefundenes Fressen sein müssen? >>>>>> >>>>>>Die Habeck-Berichterstattung basiert auf der Hausdurchsuchung, zudem waren die Zahlen der Anzeigen aktueller Regierungsminister bekannt und dokumentiert. >>>>>>Hinzu kam der Aspekt das Werbung für die Abmahnfirma gemacht wurde durch Habeck und deren merkwürdiges Geschäftsmodell. >>>>> >>>>>Die Hausdurchsuchung hatte aber nichts mit Anzeige von Habeck zu tun. Diese war >unabhängig davon. Wurde aber gerne in einen Topf geworfen und ist ja auch so >hängen geblieben. >>>> >>>>Nein, im Durchsuchungsbeschluss wurde explizit und ausschließlich auf die Anzeige Habecks verwiesen. >>> >>>2 sekunden dauert es um seine Aussagen zu prüfen bevor man sie ins Netz haut. Zwei. Sekunden. >>> >>>[https://www.deutschlandfunk.de/schwachkopf-posting-staatsanwaltschaft-erwirkte-umstrittenen-durchsuchungsbeschluss-bereits-vor-anze-100.html] >>> >>>[https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-11/habeck-schwachkopf-beleidigung-wohnungsdurchsuchung] >> >>Die Hausdurchsuchung erfolgte wegen "Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens" (§ 188 StGB). >> >> >> >> >>Die zu Grunde liegende Meldung erfolgte durch das von Habeck mit dem Ziel eben solche Sachverhalte zu finden, beauftragte Onlineportal. >>Aber gut, die formale Anzeige von Habeck selbst gegenüber der Polizei erfolgte lt. PM der Staatsanwaltschaft erst nachdem der Durchsuchungsbeschluss erstellt wurde, aber eben auch noch vor der Durchsuchung selbst. > >Ich hab kein Bock auf deine gespielte und Naivität. Irgendwann ist auch mal gut. Mein ursprünglicher Post lautete: "Die Habeck-Berichterstattung basiert auf der Hausdurchsuchung, zudem waren die Zahlen der Anzeigen aktueller Regierungsminister bekannt und dokumentiert. Hinzu kam der Aspekt das Werbung für die Abmahnfirma gemacht wurde durch Habeck und deren merkwürdiges Geschäftsmodell." Davon habe ich alles belegt. Einzig die Tatsache, dass die Hausdurchsuchung auf Basis der von Habeck beauftragten Firma erstellt wurde, war nicht ganz korrekt. Hier könnte man zu Gunsten Habecks sagen, die Agentur habe ihn nicht in seinem Sinne vertreten (Also wegen Schwachkopf sollt ihr ja jetzt keinen anzeigen, das hatte ich nicht gemeint). Aber die Tatsache, dass er vor der Durchsuchung mit seiner eigenen Anzeige das ganze nochmal bekräftigt hat, zeigt, dass es eben nicht so war, und die Hausdursuchung wegen einer Anzeige im Auftrag Habecks erfolgte, die dieser vorher auch nochmal mit einer eigenen Anzeige bekräftigte. Es ist alles korrekt, was ich schreibe. |
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