Thema:
Re:5 Dinge die ich tun würde flat
Autor: Phil Gates
Datum:07.01.25 09:17
Antwort auf:5 Dinge die ich tun würde von FS

>1. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen (§ 52 OWiG). Der Antrag muss innerhalb von einer Woche nach Kenntnis des Hindernisses gestellt werden (in deinem Fall nach der Vollstreckungsankündigung).
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>2. Erklärung gegenüber der Vollstreckungsstelle. Schreibe an die Vollstreckungsstelle (z. B. das Amtsgericht oder das zuständige Vollstreckungsorgan) und erkläre die Sachlage. Lege Beweise bei (wie z. B. deinen Hinweis, dass du kein Fahrzeug besitzt). Die Sachbearbeiterin hat ja (leider nur telefonisch, besorge Dir das möglichst schriftlich) bestätigt, dass Du die falsch Person bist.
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>3. Dienstaufsichtsbeschwerde. Wenn die Sachbearbeiterin der Vollstreckungsstelle sich unkooperativ oder gar dreist gezeigt hat, kannst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Diese richtet sich an die Leitung der Bußgeldstelle oder den übergeordneten Behördenleiter.
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>4. Wenn 1-3 nichts bringen, einen Anwalt für Verwaltungsrecht hinzuziehen.
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>5. Wenn die Behörde anerkennt, dass du die falsche Person bist, dürfte eigentlich keine Vollstreckung stattfinden. Du kannst darauf hinweisen, dass die Vollstreckung gegen § 226 BGB ("Schikaneverbot") verstößt, wenn sie wissentlich von einer unschuldigen Person Geld fordert.


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