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| Autor: | _bla_ | ||
| Datum: | 17.12.24 17:06 | ||
| Antwort auf: | Re:Ich bin froh, dass wir ein Grundgesetz haben... von Pezking | ||
>Aber eine altersmäßige Begrenzung nach oben fände ich schon arg wild. Und halt auch komplett unrealistisch, wenn selbst Menschen mit gerichtlich bestelltem Betreuer und schuldunfähige Straftäter in der Psychiatrie nicht pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen: Gerade weil ein solches pauschaler Ausschluss dort nicht möglich ist, erscheint es unverständlich warum ein pauschaler Ausschluss anhand einer Altersgrenze von 18 zulässig sein sollte. Wenn die Altersgrenze bei 6 Jahren oder so liegen würde, könnte man sicher anders sehen. Aber eine Altersgrenze dort zu ziehen, wo man auch darunter schon bei vielen Menschen davon ausgehen muss, dass sie mindestens eine gewisses Grundverständnis für die Wahl haben scheint mir kaum haltbar. Und wenn es bspw. Obergrenze von 90 Jahren gäbe, dürften der Anteil der 91 Jährigen, die geistig noch fit genug zum wählen sind, deutlich kleiner sind, als der Anteil der 17 jährigen, die dazu auch schon in der Lage sind. |
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