Thema: |
|
||
Autor: | Phil Gates | ||
Datum: | 09.12.24 18:25 | ||
Antwort auf: | Re:Die Legende der Serienbrandstifterin, pt 666 von Sonic2d | ||
>>>>Fakt: ihre Anwältin ist in Berufung gegangen (jaja, seine Pflicht und so), Haft daher ausgesetzt d.h. sie zündelt wieder. Es gibt nicht einmal einen Termin für das Revisionsverfahren. Es wird offen nach Selbstjustiz gerufen. Von ganz normalen Menschen. Einfach nur noch traurig. >>> >>>Ist das ihre Pflicht? Die Brandstifterin gefährdet ja auch sich selbst, hat man als Anwalt da nicht auch eine gewisse Verantwortung? >>>Phil Gates, what say you? >> >>Grundsätzlich kann ein Anwalt Mandate aus berechtigten Gründen ablehnen. Ich vermute aber mal, dass die Anwältin als Pflichtverteidigerin beigeordnet wurde, weil Unterbringung in der Psychiatrie oder Knast droht. Und ja, die Verteidigerin muss alles versuchen, um eine möglichst milde Strafe rauszuholen. Es gilt halt auch die Unschuldsvermutung, egal wie die Beweislage ist. Das hier ist natürlich ein besonders krasser Fall. Aber es gibt auch Justizirrtümer, und der Anwalt muss immer nach den Regeln der Kunst verteidigen. >> >>gesendet mit m!client für iOS > >Die Anwältin soll das Mandat nicht ablehnen, das ist schon richtig so. Aber muss sie in diesem Fall unbedingt in Berufung gehen? Ihre Mandantin gefährdet sich selbst und andere, sollte sie da nicht auch möglichst zum tatsächlichen Schutz ihrer Mandantin handeln? Ja, muss sie. Der Schutz der Dame vor sich selbst bzw. der Schutz der Bevölkerung ist etwas, worum sich die Polizei oder das Gericht kümmern muss, nicht die Anwältin. |
|||
< antworten > | |||