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| Autor: | Adema | ||
| Datum: | 30.11.24 15:19 | ||
| Antwort auf: | Re:Wer hat das Copyright? von Optimus Prime | ||
>>>>Als Beispiel: Man kauft ein Original bei ner Galerie und will Kunstdrucke davon verkaufen. >>>>Hat dazu grundsätzlich der Käufer das Recht, oder der Künstler? >>> >>>Nach deutschem Recht kann man sein Copyright (bzws. hier Urheberrecht) nicht verkaufen, nur Nutzungsrechte an dritte einräumen - die müssen natürlich extra vertraglich ausgehandelt werden. >> >>Ok, also darf der Käufer keine Kunstdrucke verkaufen. thx! > >Außer es ist vertraglich erlaubt?! Ich meinte bzgl. des oben geschilderten Falles – du gehst in ne Galerie, kaufst ein Bild und sofern nichts explizit obendrein vereinbart wird, hast du als Käufer das Recht, das Bild zu vervielfältigen, nicht automatisch mitgekauft. |
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