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Autor: | suicuique | ||
Datum: | 27.11.24 15:07 | ||
Antwort auf: | Re:Haftentschädigung Update von _bla_ | ||
>>Der zweite Punkt den ich gerne in Erinnerung bringen würde: ich finds geil wie alle bei Justizirrtum gleich davon ausgehen dass jemand einen Fehler begangen hat den er zu verantworten hat. Etliche der unschuldig einsitzenden wurden erst freigesprochen nachdem die kriminalistischen Methoden soweit fortgeschritten waren dass Indizien die seierzeit als gesetzt waren widerlegt werden konnten. (nicht auf den konkreten Fall hier bezogen) Wer soll sich in einem solchen Fall entschuldigen? > >Auch in einem solchen Fall wurde ja ein Fehler gemacht. Das dieser Fehler vielleicht unvermeidbar war, ändert ja nichts daran das jemand in Haft gekommen ist, der dort nicht hingehört hätte. Darum schrieb ich von Fehlern die zu verantworten waren. Wer tut das bei einem unvermeidbaren Fehler? >Und das Verurteilungen auf Grund von Indizien möglich sind, ist ja etwas was der Gesellschaft nützt, weil sonst viele Kriminelle nicht bestraft werden könnten, weil keine 100% Beweise vorliegen. Aber diese Entscheidung der Gesellschaft führt natürlich auch dazu, dass es eben ab und zu auch mal zu Fehlern kommt und für diese Fehler ist dann halt auch die Gesellschaft verantwortlich, die sich entschieden hat, Verurteilungen aufgrund von Indizien zu erlauben. Korrekt. ich hatte aber diverse Beiträge so verstanden dass es immer einen (individuellen) "Schuldigen" gibt der seine Arbeit nicht korrekt gemacht hat und das Fehlurteil direkt zu verantworten hat. Dem ist IMO nicht in jedem Fall so. gruß |
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