Thema:
Re:ab 2025 E-Rechnungen flat
Autor: suicuique
Datum:22.11.24 10:10
Antwort auf:Re:ab 2025 E-Rechnungen von Rocco

>>ich weiß, es gibt auch eine Übergangsfrist, aber wenn mein Vater da mitmachen möchte, muss er ja eine E-Rechnung schreiben.
>
>Ab 1.1.2025 muss er ja E-Rechnungen erstmal nur empfangen/lesen können.


Was konkret folgendes bedeutet:

"Ab dem 1. Januar 2025 besteht für inländische Unternehmer die Notwendigkeit, eine E-Rechnung empfangen zu können. Hierfür reicht es aus, wenn der Rechnungsempfänger ein E-Mail-Postfach zur Verfügung stellt. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass es sich um ein gesondertes E-Mail-Postfach nur für den Empfang von E-Rechnungen handelt. Die Beteiligten können abweichend hiervon andere zulässige Übermittlungswege vereinbaren."


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