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| Autor: | suicuique | ||
| Datum: | 22.11.24 10:10 | ||
| Antwort auf: | Re:ab 2025 E-Rechnungen von Rocco | ||
>>ich weiß, es gibt auch eine Übergangsfrist, aber wenn mein Vater da mitmachen möchte, muss er ja eine E-Rechnung schreiben. > >Ab 1.1.2025 muss er ja E-Rechnungen erstmal nur empfangen/lesen können. Was konkret folgendes bedeutet: "Ab dem 1. Januar 2025 besteht für inländische Unternehmer die Notwendigkeit, eine E-Rechnung empfangen zu können. Hierfür reicht es aus, wenn der Rechnungsempfänger ein E-Mail-Postfach zur Verfügung stellt. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass es sich um ein gesondertes E-Mail-Postfach nur für den Empfang von E-Rechnungen handelt. Die Beteiligten können abweichend hiervon andere zulässige Übermittlungswege vereinbaren." |
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