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Autor: | Xtant | ||
Datum: | 19.11.24 12:35 | ||
Antwort auf: | Das hat nichts mit "Tschörmany" zu tun... von Kilian | ||
>Solche Fälle entscheidet jede Kommune bzw. deren Untere Bauaufsichtsbehörde (bei kleinen Gemeinden sind das die Landratsämter) für sich. Mag sein, aber natürlich gibt es auch in Bayern erst mal eine allgemein gültige BayBO bzw. eine GaStellV. Letztere hat ebenfalls Stellplatz-Schlüssel für die verschiedenen Gebäudeeinsatzzwecke aufgelistet. |
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