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Autor: | king_erni | ||
Datum: | 14.11.24 10:09 | ||
Antwort auf: | Re:Frage zu Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkauf von PoP | ||
>>>Habe mit einem bekannten ein gebrauchten Sharan vor 10 Monaten beim Händler gekauft. Der Wagen hat jetzt einen Motorschaden der teurer ist als der Kaufpreis. >> >>Alter? Kilometerstand? > >Hatte beim Kauf 156.000 KM. EZ 2012. Kaufpreis 13.500,- Euro. Den hat ein Händler mit dem Alter und der Laufleistung noch mit Gewährleistung an eine Privatperson verkauft? Welcher Motor ist denn verbaut? > >>>Normal hätte ich gedacht das ist kein Thema wegen Gewährleistung, aber nach 6 Monaten ist ja Beweisumkehr. >> >>Seit Anfang 2022 wurde die Beweislastumkehr explizit für Gebrauchtwagen auf 12 Monate verlängert. >> > >Ah stimmt danke! > >>>Das klingt nach langem Rechtsstreit ohne klaren Ausgang. Mit welchen Anwaltskosten kann man da rechnen? Und wie kann man nachweisen das der Motor beim Kauf ein Problem hatte? Die ein Jahr Gewährleistung klingt ehrlichgesagt etwas Fake wenn nach 6 Monaten schon Beweisumkehr ist. >> >>Motorschaden ist ja eher ein Folgeschaden, wird wohl kein 500-Kilo-Betonklotz direkt auf den Motorblock gerummst sein. ;-) >>Also muss erst mal der direkte Grund festgestellt werden. Und gerade beim Motor ist von "eindeutig Sachmangel" bis hin zu "eindeutig selbstverschuldet" die ganze Bandbreite dabei. Der Händler schuldet dem Kunden die Funktion. Wie er sie wieder herstellt ist bei einem Gebrauchtwagen ihm überlassen. Je nach Umfang des Motorschadens kann er den also auch "einfach" zu einem Instandsetzer schieben, der ihn günstig wieder flott macht. Prinzipiell hat ein Händler natürlich auch ein Interesse daran, solche Situationen für alle einigermaßen angenehm zu klären. Mit einem Anwalt würde ich erst kommen, wenn sich der Händler komplett quer stellt. >> > >Ja, mein Bekannter ist in einem Jahr knapp 4000 km gefahren also nicht sehr viel. Ich warte noch auf den Bericht der Werkstatt. 4000 km sind wahrlich nicht viel. Wenn das ein Diesel ist und der viel Kurzstrecke gesehen hat, dann würde ich als Händler da schon etwas umgemütlicher werden. > >>Wichtig: Mangel dem Händler sofort anzeigen bzw. entsprechende Forderung stellen. > >Am besten schriftlich oder? Klar, auf jeden Fall schriftlich. |
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