Thema:
Re:Die Legende der Serienbrandstifterin ... flat
Autor: DJS
Datum:13.11.24 16:56
Antwort auf:Re:Die Legende der Serienbrandstifterin ... von Matze

>>Moment mal. Du KANNST nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Dazu muss dir aber noch die volle geistige Reife abgesprochen werden.
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>Was aber in 61% der Fälle der Fall ist (Stand 2021). 1955 waren es 22%.
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>Naja, wahrscheinlich war der Resozialisierungsgedanke damals noch nicht so im Vordergrund. Und es ist ja nicht die ganze Altersgruppe sondern Leute, die Straftaten begangen haben (sollen). Wahrscheinlich sind da wirklich mehr Personen mit Entwicklungsdefiziten bei als unter "normalen" Heranwachsenden, die nicht vor Gericht landen. Das sollte man nicht vergessen.


Mein Problem ist eher: wenn man das alles weiß, warum darf JEDER 18-Jährige z.B. Auto fahren, heiraten oder auch wählen? Wenn viele noch angebliche Entwicklungsdefizite haben, dann sollte man z.B. die Gesellschaft vor jugendlichen Autofahrern schützen. Da interessiert es aber keinen.

Ich hätte prinzipiell nichts dagegen, alles erst ab 21 zu erlauben. Und dann müsste man auch nicht entscheiden nach welchem Recht man einen 19-Jährigen verurteilt. Das ist dann nämlich auch so eine Sache: kann mir gut vorstellen, dass es da verschiedene Meinungen gibt ob einer schon (für ihn blöderweise) soweit ist, oder nicht.


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