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Autor: | Optimus Prime | ||
Datum: | 13.11.24 09:55 | ||
Antwort auf: | Re:Die Legende der Serienbrandstifterin ... von Matze | ||
>>Moment mal. Du KANNST nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Dazu muss dir aber noch die volle geistige Reife abgesprochen werden. > >Was aber in 61% der Fälle der Fall ist (Stand 2021). 1955 waren es 22%. > >Naja, wahrscheinlich war der Resozialisierungsgedanke damals noch nicht so im Vordergrund. Und es ist ja nicht die ganze Altersgruppe sondern Leute, die Straftaten begangen haben (sollen). Wahrscheinlich sind da wirklich mehr Personen mit Entwicklungsdefiziten bei als unter "normalen" Heranwachsenden, die nicht vor Gericht landen. Das sollte man nicht vergessen. Ich würde auch behaupten, dass 1955 die Schulzeit deutlich kürzer war und Menschen viel früher ins Leben geworfen wurden und schneller erwachsen werden mussten. ---------------------- Gesendet mit M! v.2.7.1 beta 2 |
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