Thema:
Re:Die Legende der Serienbrandstifterin ... flat
Autor: Matze
Datum:13.11.24 08:44
Antwort auf:Re:Die Legende der Serienbrandstifterin ... von Bomber

>Moment mal. Du KANNST nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Dazu muss dir aber noch die volle geistige Reife abgesprochen werden.

Was aber in 61% der Fälle der Fall ist (Stand 2021). 1955 waren es 22%.

Naja, wahrscheinlich war der Resozialisierungsgedanke damals noch nicht so im Vordergrund. Und es ist ja nicht die ganze Altersgruppe sondern Leute, die Straftaten begangen haben (sollen). Wahrscheinlich sind da wirklich mehr Personen mit Entwicklungsdefiziten bei als unter "normalen" Heranwachsenden, die nicht vor Gericht landen. Das sollte man nicht vergessen.


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