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Autor: | Xtant | ||
Datum: | 12.11.24 23:34 | ||
Antwort auf: | Frage zu Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkauf von PoP | ||
>Habe mit einem bekannten ein gebrauchten Sharan vor 10 Monaten beim Händler gekauft. Der Wagen hat jetzt einen Motorschaden der teurer ist als der Kaufpreis. Alter? Kilometerstand? >Normal hätte ich gedacht das ist kein Thema wegen Gewährleistung, aber nach 6 Monaten ist ja Beweisumkehr. Seit Anfang 2022 wurde die Beweislastumkehr explizit für Gebrauchtwagen auf 12 Monate verlängert. >Das klingt nach langem Rechtsstreit ohne klaren Ausgang. Mit welchen Anwaltskosten kann man da rechnen? Und wie kann man nachweisen das der Motor beim Kauf ein Problem hatte? Die ein Jahr Gewährleistung klingt ehrlichgesagt etwas Fake wenn nach 6 Monaten schon Beweisumkehr ist. Motorschaden ist ja eher ein Folgeschaden, wird wohl kein 500-Kilo-Betonklotz direkt auf den Motorblock gerummst sein. ;-) Also muss erst mal der direkte Grund festgestellt werden. Und gerade beim Motor ist von "eindeutig Sachmangel" bis hin zu "eindeutig selbstverschuldet" die ganze Bandbreite dabei. Wichtig: Mangel dem Händler sofort anzeigen bzw. entsprechende Forderung stellen. |
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