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| Autor: | hellbringer (deaktiviert) | ||
| Datum: | 28.10.24 10:01 | ||
| Antwort auf: | Re:parknotruf benutzt von Matze | ||
>Und: [https://www.parknotruf.de/urteile.html] Spannend, dass bei euch in Deutschland sich eine Firma als Gesetzeshüter aufspielen darf. Bei uns gilt: Handelt es sich um einen Privatparkplatz auf dem Grundstück oder einen anderweitig Ihnen zugewiesenen und kenntlich gemachten Parkplatz, haben Sie das Recht gegen den Falschparker vorzugehen, sofern Ihnen durch den Falschparker ein unwiederbringlicher Schaden droht. Doch auch hierbei sollte man vorsichtig sein, denn das Abschleppen eines fremden Fahrzeugs von einem Privatgrundstück stellt i.d.R. eine unzulässige Selbsthilfe dar und wird als Besitzstörung angesehen. Daher sollten Sie zunächst zumutbare Erkundigungen zum Fahrer einholen, damit er das Kfz selbst entfernen kann. Hierfür können Sie sich bei der Polizeibehörde nach dem Zulassungsbesitzer erkundigen, um eine schriftliche Aufforderung zum Entfernen des Wagens zu veranlassen. [https://www.anwaltfinden.at/ratgeber/verkehrsrecht/falschparker/] Du kannst aber natürlich deinen dadurch entstandenen Schaden einklagen. Also ist dein Parkplatz verparkt, kannst du dich wenn erforderlich in ein Parkhaus stellen und die Kosten dafür einfordern. Oder wenn du mit dem Auto dringend zum Flughafen musst und deine Ausfahrt ist zugeparkt, kannst du ein Taxi nehmen und das Geld dann einfordern. Es muss nur die möglichst günstigste Alternative sein. Also das ist kein Freifahrtschein dafür gedankenlos Geld rauszuhauen, weils eh der andere zahlen muss. Das sagt übrigens der ADAC was dann wohl im Widerspruch zu "Parknotruf" steht: Zunächst geht die Rechnung an den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin. Aus Beweisgründen sollten Sie deshalb aussagekräftige Fotos von der Situation machen. Wer die Abschleppkosten verauslagt hat, muss diese beim Falschparker bzw. bei der Falschparkerin geltend machen. Kommen diese rechtzeitig zurück und können ihr Fahrzeug vor dem Abschleppen wegfahren, haften sie trotzdem für die Kosten der Leerfahrt. [https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/falschparker-abschleppen/] |
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