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| Autor: | Matze | ||
| Datum: | 28.10.24 09:57 | ||
| Antwort auf: | Re:parknotruf benutzt von hellbringer | ||
>Man darf nicht fremdes Eigentum einfach so entfernen, auch wenn es auf einem Privatgrundstück steht. Klingt blöd, ist aber so. Das darf nur die Polizei und auch nur auf öffentlichen Verkehrsflächen. Vielleicht ist das in Österreich so aber hier nicht. [https://www.parknotruf.de/faq.html] Darf ich fremde Autos abschleppen lassen, die auf meinem Grundstück bzw. Mietparkplatz stehen? Ja, der Parkplatz steht nur Ihnen zu. Sie haben das Recht, fremde Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Wer unbefugt parkt, begeht eine so genannte „verbotene Eigenmacht“ nach § 858 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), weil er den Besitzer des Parkplatzes „in seinem Besitz stört“. Auch wenn der Stellplatz nur gemietet oder gepachtet ist, gelten Sie als Besitzer und dürfen im Wege der Selbsthilfe das fremde Fahrzeug entfernen lassen, § 859 BGB. Und: [https://www.parknotruf.de/urteile.html] |
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