Thema:
Re:parknotruf benutzt flat
Autor: hellbringer (deaktiviert)
Datum:28.10.24 09:39
Antwort auf:Re:parknotruf benutzt von Matze

>Natürlich muss der Abgeschleppte zahlen und das wird zur Not auch gerichtlich durchgesetzt.

Und wie? IMHO ist das nicht möglich. Nur weils auf der Webseite steht, muss es nicht der Wahrheit entsprechen. Zwischen dem Abgeschleppten und dem Unternehmen besteht kein Vertrag. Auf welcher Basis wollen sie da was gerichtlich durchsetzen? Auf heißer Luft, wenn weder eine mündliche Zustimmung noch eine Unterschrift vorhanden ist? Könnte dann ja jedes Unternehmen nach Belieben von einer fremden Person Geld eintreiben.

Im Gegenteil, der Besitzer des abgeschleppten Fahrzeugs kann die Firma sogar wegen Besitzstörung verklagen. Man darf nicht fremdes Eigentum einfach so entfernen, auch wenn es auf einem Privatgrundstück steht. Klingt blöd, ist aber so. Das darf nur die Polizei und auch nur auf öffentlichen Verkehrsflächen.


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