Thema:
Was tun bei untätiger Hausverwaltung flat
Autor: chifan
Datum:22.10.24 09:25
Antwort auf:Immobilien 8 - Die 7 ist verkauft, wir ziehen um von lmarvin

Seit dem Einzug in einen Neubau im Jahr 2022 (21 Wohneinheiten) gab es lediglich eine einzige Eigentümerversammlung im Dez. 22. Bis heute liegen keine Abrechnungen der Jahre 2022 oder 2023 vor. Die Hausverwaltung schiebt dies auf fehlende bzw. Probleme der Abrechnungen von Minol. Auch Wartungsverträge oder der TÜV für den Fahrstuhl wurden erst durch Anstoß von uns durchgeführt. Die Verwaltung ist lt. Teilungserklärung dazu verpflichtet, eine Versammlung durchzuführen wenn mindestens 1/4 der Eigentümer dies fordert. Diese schriftliche Aufforderung von über 50 Prozent der Eigentümer blieb bis heute unbeantwortet.

Welche weitere Möglichkeiten haben wir jetzt, als WEG dagegen vorzugehen? Auch bzgl. der Abrechnung und des Wirtschaftsplans, der aktuell einfach fortgeschrieben wird (was wegen Neubau wohl kein größeres Problem ist). Gibt es hier finanzielle Forderungsmöglichkeiten gegenüber der Verwaltung?

Vertraglich sind wir noch bis Ende nächstes Jahr an die Verwaltung gebunden (auch wenn wir wahrscheinlich auf Grund der Situation außerordentlich kündigen könnten), allerdings wird es wohl schwierig sein, eine gescheite Verwaltung für so eine kleine Einheit zu finden.


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