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| Autor: | suicuique | ||
| Datum: | 18.10.24 15:37 | ||
| Antwort auf: | Re:Lohnt sich noch das Sammeln? von Goldfisch | ||
>Wenn du etwas verkaufst was ein gewerbliches Handeln bedeuten könnte, dann werden die es mit Sicherheit verlangen. Es wird ja nicht ohne Grund eine Grenze von 30 Artikeln im Jahr geben wo es dann gemeldet wird. Da sieht du schon wann die anfangen misstrauisch zu werden. Wenn du da eine Sammlung mit hunderten Spielen verkaufst, dann blinken da alle Alarmglocken. Da läuft dann nichts mit könnte sein, wir glauben dir mal so einfach. Also kennst du kein Beispiel bei dem Belege für seinerzeit neu erstandene jahrzehntealte Spiele nachgefragt worden sind? Die Aufbewahrungsfrist für Kaufbelege liegt gem. UStG für Nichtunternehmenr bei zwei Jahren! wie ist die geforderte Rechnung damit vereinbar? Wenn ich also zb ein Mailorder Doom für paar hundert EUR auf Ebay versteigere und im Jahr über 2.000 Auktionserlös komme, gebe ich ne Erklärung ab dass ich die verkauften Spiele im Erscheinungsjahr (bei mir zb exemplarisch 1993) gekauft habe und fertig. Das ist plausibel. Und das finanzamt wird nen Teufel tun und bei mir einen Kaufbeleg aus 1993 einfordern. gruß |
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