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Autor: | Matt | ||
Datum: | 15.10.24 22:07 | ||
Antwort auf: | Re:mhm von magus | ||
Gekündigt, Attest habe ich erst kurz vor tatsächlicher Arbeitslosigkeit besorgt. Da kam keine Frage und nichts. Wichtig ist nur, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Arbeitsunfähigkeit sollte also nicht bescheinigt werden. Den Vordruck für das Attest gibts bei der Agentur. |
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