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| Autor: | Nehemia | ||
| Datum: | 15.10.24 15:52 | ||
| Antwort auf: | Re:Ja. Wg. cholerischen Chef + Nervenzusammenbruch von magus | ||
>Nur zur Info: Eigenkündigung aufgrund Gesundheitlichen Gründen führt nicht zur Sperre. Hast du das mal durchexerziert? [https://www.gr-anwalt.de/magazin/artikel/kundigung-auf-arztlichen-rat---sperrzeit-alternativen-wissenswertes] Die Beweislast, dass ein wichtiger Grund vorlag, liegt beim Arbeitnehmer. Der Bescheinigung des Arztes kommt demnach eine große Bedeutung zu, da sie von der Agentur für Arbeit, vom Arbeitgeber und der Krankenkasse geprüft wird. Das Attest muss deutlich machen, dass die Weiterbeschäftigung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich und eine Gesundung im Job nicht absehbar war. Zusätzlich sollten Betroffene darlegen, was sie unternommen haben, um die krankheitsauslösenden Gründe zu beseitigen, z. B. ein Gespräch mit Vorgesetzten und Betriebsrat über die Arbeitsbedingungen. Nach meinen Erfahrungen mit dem Amt würde das vermutlich so laufen, ich kündige mit Attest, das Arbeitsamt prüft, schickt mich zum Amtsarzt etc. Das dauert ein paar Wochen, in denen man ohne Bzüge dasteht. Wenn man sich das leisten kann gut, wenn nicht dann wirds halt schon unangenehm. |
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