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Autor: | Sven Mittag | ||
Datum: | 04.10.24 11:27 | ||
Antwort auf: | Re:Elektronische Patientenakte (ePA) von 17383 | ||
Im Prinzip ja: entweder ich mache die Befundung umsonst, übernehme die bestehenden Befunde (interessant wird hier auch, wie bei Fehlbehandlungen dies rechtlich gesehen wird) oder stelle dir die Leistung beim Kassenpatient privat in Rechnung (was prinzipiell gegen bestehendes Recht gehen würde, aber wohl unser Weg dann ist). |
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