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| Autor: | 17383 | ||
| Datum: | 04.10.24 10:48 | ||
| Antwort auf: | Re:Elektronische Patientenakte (ePA) von Sven Mittag | ||
>Aus Sicht der Ärzte: >- Die Doppelbefundung hat nur leider meist bei der Zweitmeinung nen einfachen Grund: der Vorbehandler arbeitet falsch / ungenau. Daher bin ich eigentlich immer recht froh drum, wenn ich vorab einen eigenen Befund machen kann, den ich momentan noch abrechnen darf, da mir der Altbefund prinzipiell nicht vorliegt. Die Fehlerquote bei den Kollegen liegt dabei aus eigener Erfahrung gerne mal bei 50 %. Nach baldiger Logik müsste ich jedoch entweder die Befundung umsonst durchführen oder halt meine Diagnose aufgrund der bestehenden Befunde erheben. Also im Zweifelsfall auf die gleiche (falsche) Diagnose kommen. Das ist doch auch der wichtigste Punkt aus Patientensicht meiner Meinung nach. Es gibt einfach Situationen, da will man einen zweiten Arzt unvoreingenommen nochmals drüber gucken lassen. Sei es, weil man einfach ein komisches Gefühl beim ersten Arzt hatte oder weil die Diagnose immense Auswirkungen haben kann. Wenn das mit der Patientenakte wegfällt, weil der zweite Arzt im Zweifel dem ersten direkt zustimmt, ohne selbst noch mal von Grund auf zu prüfen, dann ist das für mich erst mal DER Grund, warum ich widersprechen würde. Möglicher mangelnder Datenschutz etc würde ich ansonsten eher in Kauf nehmen. Oder hab ich deine Aussage evtl falsch verstanden hinsichtlich Zweitmeinung. |
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