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Autor: | Evilution-X | ||
Datum: | 02.10.24 17:36 | ||
Antwort auf: | Re:Blöde Frage zur Steuerklassenkombi III und V von Zinkhal | ||
>Kann gut sein. Du wirst vermutlich mehr verdienen als deine Frau. Insofern schlägt der Steuerklassenwechsel bei dir mehr aufs netto durch. Die Steuerklasse bzw. der Lohnsteuerabzug ist aber letztendlich nur eine Erhebungsform der ESt; folglich ist nichts weg und zu viel gezahlte LSt/ESt kann im Rahmen der ESt-Erklärung zurückgeholt werden bzw. bist du mit der Steuerklassenkombi III/V eh in der Pflichtveranlagung (du musst eine abgeben). OK, danke! Ich habe gerade auch noch gelesen, dass man mit V gar keinen Freibetrag hat. Deshalb werde ich bestimmt noch stärker belastet. >Der von euch angedacht Wechsel macht aber definitiv Sinn, um ggfs. das Elterngeld zu erhöhen. Ist auch keine missbräuchliche Gestaltung. Das Modell ist sogar vom BSG abgesegnet. Genau das ist der Plan! Wir reden hier von rund 1500€ "Gewinn" auf 12 Monate dadurch. Das möchte ich ungern liegen lassen. Ist ja eh schon weniger, als bei Kind 1., weil meine Frau nur in Teilzeit arbeitet. |
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