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Autor: | Zinkhal | ||
Datum: | 02.10.24 16:55 | ||
Antwort auf: | Blöde Frage zur Steuerklassenkombi III und V von Evilution-X | ||
>Aktuell sind meine Frau und ich in Steuerklasse IV. Wir überlegen aber, vor dem 2. Kind ihr Netto etwas durch einen Steuerklassenwechsel nach III zu friesieren. >Was mich dabei aber stutzig macht: wenn ich unsere Löhne in einen Brutto-Netto-Rechner eingebe, anhand von IV prüfe, ob die Rechnung passt und dann mit III und V herumspiele, bekommt meine Frau rund 230€ mehr Netto aber ich ca. 600€ weniger. >Ich hätte erwartet, dass sich das Verhältnis halbwegs 1:1 verschiebt. Kommt der Rest dann über eine Steuererklärung zurück oder wäre das Geld tatsächlich "weg"? Kann gut sein. Du wirst vermutlich mehr verdienen als deine Frau. Insofern schlägt der Steuerklassenwechsel bei dir mehr aufs netto durch. Die Steuerklasse bzw. der Lohnsteuerabzug ist aber letztendlich nur eine Erhebungsform der ESt; folglich ist nichts weg und zu viel gezahlte LSt/ESt kann im Rahmen der ESt-Erklärung zurückgeholt werden bzw. bist du mit der Steuerklassenkombi III/V eh in der Pflichtveranlagung (du musst eine abgeben). Der von euch angedacht Wechsel macht aber definitiv Sinn, um ggfs. das Elterngeld zu erhöhen. Ist auch keine missbräuchliche Gestaltung. Das Modell ist sogar vom BSG abgesegnet. |
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