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Autor: | makaimura | ||
Datum: | 27.09.24 21:06 | ||
Antwort auf: | Re:Mh? Erzähl mal mehr. noch nix davon gehört. nt von Goldfisch | ||
>Es geht um die Produktsicherheitsverordnung die ab dem Datum in Kraft tritt. Händler müssen dann bestimmte Informationen bringen und für die Sicherheit der Produkte stehen. Aktueller Stand ist, dass wohl ab dem 13.12 Händler bestimmte Produkte nicht mehr verkaufen können. Da sie diese Anforderungen nicht erfüllen können die Amazon und Ebay aber verlangen müssen. [https://www.ebay.de/verkaeuferportal/gesetzliche-steuerliche-vorgaben/verordnung-produktsicherheit] siehe die beiden Ausklapppunkte rechts unten: Es wird momentan davon ausgegangen, dass das gesamte Gesetz KEINE Anwendung findet, wenn Produkte bereits vor dem 13.12.2024 ERSTMALIG auf den Markt gebracht wurden und zum damaligen Zeitpunkt die Vorgängerrichtlinie (von 2001) erfüllt haben. Klar, man muss mal sehen, wie das ganz umgesetzt wird, aber so doof, den kompletten Online-Gebrauchtwarenhandel in die Illegalität zu drängen sind die Gesetzgeber dann (hoffentlich) doch nicht. Hier, so ab der Mitte etwa, noch etwas ausführlicher: [https://www.anwalt.de/rechtstipps/gilt-die-produktsicherheitsverordnung-gpsr-nur-fuer-produkte-die-ab-dem-13-12-2024-in-den-verkehr-gebracht-wurden-231195.html] |
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