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Autor: | Zinkhal | ||
Datum: | 26.09.24 10:26 | ||
Antwort auf: | Re:UVV-Prüfung... so ein Schwachsinn! von Matt | ||
>Es gibt nicht einmal einen festgelegten Katalog. Was geprüft wird, das legt jeder Hersteller bzw. jede Werkstatt selbst fest oder hangelt sich an irgendwelchen Branchenempfehlungen entlang. Konsequenzen hat eine nicht durchgeführte UVV erstmal nicht. > >Wenn was passiert und die Ursache wäre bei einer UVV aufgefallen und beseitigt worden, gibts Probleme mit der BG. > >Als Freiberufler bist du aus der Nummer raus, da der Arbeitsschutz nicht gilt. Als Partner seid ihr doch selbstständig, odrr? Wir Partner selbst sind beim Arbeitsschutz raus. Unsere Firmenwagen werden auch nicht von den Angestellten gefahren. Dennoch müssen wir unsere Wagen prüfen lassen. Unsere Mitarbeiter haben zum Teil aber auch Firmenwagen. Aber auch da verstehe ich es nicht. Das sind alles neue Karren, die spätestens nach drei Jahren zurückgehen. Wenn irgendwas an Reifen und Sensoren nicht stimmt, ist da Kirmes im Cockpit angesagt. Zumal eine Sichtprüfung der Reifen und Bremsen eh zum Standard gehört, wenn wir halbjährlich die Reifen wechseln lassen. |
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