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Autor: | Matt | ||
Datum: | 25.09.24 18:49 | ||
Antwort auf: | UVV-Prüfung... so ein Schwachsinn! von Zinkhal | ||
Es gibt nicht einmal einen festgelegten Katalog. Was geprüft wird, das legt jeder Hersteller bzw. jede Werkstatt selbst fest oder hangelt sich an irgendwelchen Branchenempfehlungen entlang. Konsequenzen hat eine nicht durchgeführte UVV erstmal nicht. Wenn was passiert und die Ursache wäre bei einer UVV aufgefallen und beseitigt worden, gibts Probleme mit der BG. Als Freiberufler bist du aus der Nummer raus, da der Arbeitsschutz nicht gilt. Als Partner seid ihr doch selbstständig, odrr? |
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