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Autor: | Zinkhal | ||
Datum: | 25.09.24 16:28 | ||
Antwort auf: | Re:UVV-Prüfung... so ein Schwachsinn! von suicuique | ||
>Ich höre davon zum ersten Mal. > >Erste Frage: >"(1) Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen." > >Fallen Dienstwägen darunter? >Ich habe Probleme damit zu verstehen was "die für die Arbeit verwendet werden" alles impliziert. > >EDIT >kurzes Recherchieren ergibt: Ja, Dienstwagen fallen auch darunter. Uff ... >Also verkehrssicherheit ist gegeben wenn ich beim TÜV alle 2 bzw. 3 Jahre eine Hauptuntersuchung durchführen lasse. Dann darf ich am öffentlichen Verkehr teilnehmen. >Wenn es aber ein Firmenfahrzeug ist, muss ich den Nachweis jedes Jahr erbringen? >Ja, ergibt sinn ... NOT. > >gruß Genau, es ergibt keinen Sinn. Mir geht es ja schon immer auf den Sack, wenn jedes Elektrogerät vom TÜV mit Siegel versehen werden muss. Aber okay, da kann ich es dem Grunde ja noch nachvollziehen, zumal manche Betrieb da echt fahrlässig agieren. Ein Auto unterliegt aber einer ständigen Überwachung. Zumal die Autos von heute immer mehr Sicherheitsfeatures haben. Platter Reifen vorne rechts? Wird angezeigt. Störung im Assistenzsystem? Wird angezeigt. Verbandskasten und Warndreieck da? Augen auf, lieber Angestellter. Bei Auslieferung lagen die Teile noch im Auto. Im Rahmen der UVV werden vorrangig Bremsen, Reifen und Sicherheits- bzw. Assistenzsysteme geprüft. Bei älteren Wagen könnte man ja noch sagen, okay. Zwei Jahre TÜV-Intervall reicht nicht aus, auch wenn ich das auch schon für gewagt halte. Aber bei Neuwagen, die mich bei jeder Störung sofort mit penetranten Piepsen zum Werkstattbesuch auffordern? Zumal mir kein Mensch erzählen kann, dass bei einer 40 Euro-Prüfung verdeckte Mängel erkannt werden. Das sind oberflächliche Prüfungen, die am Ende ein Stück Papier ausspucken, damit alles fein säuberlich dokumentiert wurde. |
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