Thema:
Re:UVV-Prüfung... so ein Schwachsinn! flat
Autor: joelcoen
Datum:25.09.24 15:48
Antwort auf:UVV-Prüfung... so ein Schwachsinn! von Zinkhal

>Könnte auch in den Pfui-Thread. Wir haben heute eine Rechnung von unserem Autohaus für eine UVV-Prüfung bekommen. Knapp 40 €. Keiner wusste, was das ist.
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>[https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/verkehr/autohaus-und-werkstatt/fahrzeugbewertung/uvv-pruefung/]
>
>"Wenn Sie gewerbliche Fahrzeuge nutzen, ist die UVV Prüfung für Unternehmen gesetzlich Vorgeschrieben.
>
>Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften fordert, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (DGUV Vorschrift 70) mindestens einmal jährlich oder unterjährig bei Bedarf durch einen Sachverständigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden müssen."
>
>Was ein Dünnschiss. Unsere Wagen sind alles geleaste Neuwagen. Im Regelfall werden diese vor dem ersten TÜV zurückgegeben. Der Gesetzgeber hat ja vermutlich aus Gründen gesagt, dass eine erste TÜV-Prüfung erst nach drei Jahren und dann alle zwei Jahre Sinn macht und somit der allgemeinen Sicherheit genüge getan ist. Wir hatten noch nie einen Pkw im Bestand der innerhalb der ersten drei Jahre ein Risiko der Arbeitssicherheit gewesen wäre. Bei Baustellenfahrzeugen verstehe ich es ja. Aber bei stinknormalen Pkws? Warum muss ich  jetzt alle betrieblichen Pkws jährlich prüfen lassen? Wer kommt auf so einen Schwachsinn? Und warum müssen wir Partner bzw. Inhaber unsere Pkw ebenfalls prüfen lassen? Seit wann gilt Arbeitsschutz für die Inhaber selbst? Wieder einmal ein perfektes Beispiel für deutsche Bürokratie.


Nein,
denn:
"Der betriebssichere Zustand umfasst sowohl den verkehrssicheren als auch den arbeitssicheren Zustand."

siehe:


[https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/9761]


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