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Autor: | magus | ||
Datum: | 25.09.24 11:02 | ||
Antwort auf: | Re:DSGVO von Kilian | ||
>>Oh, das geht schon. Löschaufforderung mit Fristsetzung und schriftliche Bestätigung der Löschung fordern. Das funktioniert in der Regel sehr gut bei mir. Wenn ein Unternehmen bei mir besonders verkackt hat, schreibe ich sogar explizit rein, dass meine Daten aus Trainingsdaten und damit trainierten KI-Modellen gelöscht werden soll. > >Dann schickt dir irgendein Hans Wurst aus Überforderung die Bestätigung, damit Ruhe ist. Vertrauen kann man darauf keineswegs, was dann eben keine Lösung ist, wenn es einem wirklich um die eigenen Daten geht... > >>Kann ich nicht überprüfen klar, aber ich hebe den ganzen Schriftverkehr auf. > >Ja, genau. Und dann führst du ggf. einen Rechtsstreit, weil's nicht gestimmt hat, was der Sachbearbeiter, der mittlerweile in Ruhestand ist oder in Honolulu wohnt, dir damals geschickt hat. Buhuu... > >Wie gesagt: Theorie und Praxis. Dabei würde ich durchaus soweit gehen und behaupten, dass es mittlerweile in vielen Einrichtungen ein Bewusstsein für die DSGVO und ihre Anforderungen gibt und die Daten vernünftig abgelegt werden. Aber das wird zum einen sicher nicht für alle Einrichtungen gelten. Zum anderen - und darum ging es hier ja - wird das nicht rückwirkend große Auswirkungen haben. > >Sprich: Was bis vor zwei, drei Jahren erfasst und abgelegt wurde, ist und bleibt sehr schwer zu kontrollieren. Das Gesetz gilt seit 2018. Digitale Datenspeicherung gibt's schon einige Jahre länger. Was genau möchtest du jetzt sagen? Das es noch Unternehmen gibt, die noch auf Papier setzen und diese paar wenigen Bumsbuden nur so tun als ob die sich an die DSGVO halten? Nochmal meine Frage: Hast du was mit DSGVO in Unternehmen zu tun gehabt oder woher kommen diese annahmen? |
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