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Autor: | magus | ||
Datum: | 25.09.24 10:48 | ||
Antwort auf: | Re:DSGVO von K!M | ||
>Oh, das geht schon. Löschaufforderung mit Fristsetzung und schriftliche Bestätigung der Löschung fordern. Das funktioniert in der Regel sehr gut bei mir. Wenn ein Unternehmen bei mir besonders verkackt hat, schreibe ich sogar explizit rein, dass meine Daten aus Trainingsdaten und damit trainierten KI-Modellen gelöscht werden soll. > >Kann ich nicht überprüfen klar, aber ich hebe den ganzen Schriftverkehr auf. Sie müssen dir die Löschung innerhalb von 30 tagen bestätigen und wenn sie es nicht tun, kannste der Datenschutzbehörde Bescheid geben und die prüfen das dann schon. |
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