Thema:
Re:Nichtmal einen Leihwagen? Oder Papas Auto? flat
Autor: G'Kyl
Datum:17.09.24 09:07
Antwort auf:Re:Nichtmal einen Leihwagen? Oder Papas Auto? von Phil Gates

>Wobei Verfügungsgewalt auch nicht juristisch sauber ist. Denn als Besitzer darfst Du nicht über das Vollrecht Eigentum verfügen (kannst es aber in manchen Konstellationen, wenn der Käufer gutgläubig ist).

Das verstehe ich tatsächlich nicht ganz. ;) Kannst du ein Beispiel dafür geben? Ich weiß schon mal nicht, was ein Vollrecht ist. Und wenn ich verfüge bzw. nur besitze, bin ich ja nicht der Eigentümer - wie kann ich dann einen Käufer haben?

Besitze ich eigentlich eine Wohnung, wenn ich zur Miete darin wohne?


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