Thema:
Re:Nichtmal einen Leihwagen? Oder Papas Auto? flat
Autor: Phil Gates
Datum:16.09.24 21:17
Antwort auf:Re:Nichtmal einen Leihwagen? Oder Papas Auto? von suicuique

>>>>Ne. Einen Leihwagen kann man per Definition nicht besitzen. Besitz hat heutzutage ja nichts mit sitzen zu tun. ;)
>>>
>>>Neee. Selbst wenn du ein Auto klaust, bist du erstmal der Besitzer.
>>
>>Krass, stimmt. Wusste ich tatsächlich noch nicht. Hätte gedacht, man würde dann lediglich von Verfügungsgewalt oder so sprechen.
>
>Weil Du es erwähnst:
>Eigentum bezeichnet die umfassende rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache. Die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache ist der Besitz.
>
>gruß


Wobei Verfügungsgewalt auch nicht juristisch sauber ist. Denn als Besitzer darfst Du nicht über das Vollrecht Eigentum verfügen (kannst es aber in manchen Konstellationen, wenn der Käufer gutgläubig ist). Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft.

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