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| Autor: | suicuique | ||
| Datum: | 16.09.24 09:12 | ||
| Antwort auf: | Re:Nichtmal einen Leihwagen? Oder Papas Auto? von G'Kyl | ||
>>>Ne. Einen Leihwagen kann man per Definition nicht besitzen. Besitz hat heutzutage ja nichts mit sitzen zu tun. ;) >> >>Neee. Selbst wenn du ein Auto klaust, bist du erstmal der Besitzer. > >Krass, stimmt. Wusste ich tatsächlich noch nicht. Hätte gedacht, man würde dann lediglich von Verfügungsgewalt oder so sprechen. Weil Du es erwähnst: Eigentum bezeichnet die umfassende rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache. Die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache ist der Besitz. gruß |
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