Thema:
Re:Nichtmal einen Leihwagen? Oder Papas Auto? flat
Autor: suicuique
Datum:16.09.24 09:12
Antwort auf:Re:Nichtmal einen Leihwagen? Oder Papas Auto? von G'Kyl

>>>Ne. Einen Leihwagen kann man per Definition nicht besitzen. Besitz hat heutzutage ja nichts mit sitzen zu tun. ;)
>>
>>Neee. Selbst wenn du ein Auto klaust, bist du erstmal der Besitzer.
>
>Krass, stimmt. Wusste ich tatsächlich noch nicht. Hätte gedacht, man würde dann lediglich von Verfügungsgewalt oder so sprechen.


Weil Du es erwähnst:
Eigentum bezeichnet die umfassende rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache. Die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache ist der Besitz.

gruß


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