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Autor: | MattR | ||
Datum: | 15.09.24 02:03 | ||
Antwort auf: | Re:Wendeltreppe einbauen lassen? von Kilian | ||
>>Muss man mit den anderen Eigentümern absprechen da Gemeinschaftseigentum. > >Der Durchbruch zwischen den zwei Wohnungen würde doch kein Gemeinschaftseigentum berühren - er will es ja über die Diele (Flur der Wohnungen) machen. Oder ist mir evtl. unbekannt, dass Decken in solchen Konstellationen grundsätzlich Gemeinschaftseigentum sind? (Bei Wänden zwischen zwei Wohnungen gibt es AFAIK keinen Zwang, die WEG (oder wie auch immer die eigentumsrechtliche Konstellation ist) zu involvieren.) Ich kenne Fälle wo ab Estrich von Gemeinschaftseigentum gesprochen wird. Ich habe auch schon Teilungserklärungen gesehen wo dann extra erwähnt wurde das es grundsätzlich erlaubt ist zwei Wohnungen zu verbinden und dafür Wände und Decken zu öffnen solange es die Statik zulässt. gesendet mit m!client für iOS |
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