Thema: |
|
||
Autor: | Kilian | ||
Datum: | 15.09.24 01:06 | ||
Antwort auf: | Re:Wendeltreppe einbauen lassen? von MattR | ||
>Muss man mit den anderen Eigentümern absprechen da Gemeinschaftseigentum. Der Durchbruch zwischen den zwei Wohnungen würde doch kein Gemeinschaftseigentum berühren - er will es ja über die Diele (Flur der Wohnungen) machen. Oder ist mir evtl. unbekannt, dass Decken in solchen Konstellationen grundsätzlich Gemeinschaftseigentum sind? (Bei Wänden zwischen zwei Wohnungen gibt es AFAIK keinen Zwang, die WEG (oder wie auch immer die eigentumsrechtliche Konstellation ist) zu involvieren.) |
|||
< antworten > | |||