Thema:
Re:ich habe vierstellig weniger netto mit Faktor flat
Autor: Phil Gates
Datum:18.07.24 15:39
Antwort auf:Re:ich habe vierstellig weniger netto mit Faktor von Zinkhal

>>>>>>>>Das glaube ich niemals. Meinst du wirklich das es nur 3% Ehepaare gibt, die eben keine gleichberechtigte Ehe führen? Oder vermeintlich gleichberechtigte Ehen, die darunter verstehen, das jeder finanziell sein Ding macht, trotzdem Steuerklasse 3/5 nehmen, aber der Partner mit Steuerklasse 3 sein Einkommen eben nicht teilt?
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>>>>>>>Wahrscheinlich hast du recht. Irgendwie gehe ich halt davon aus, dass man nach der Ehe das Einkommen gemeinsam „Besitzt“ und entsprechend verwaltet. Sonst kann man sich den Ehebums ja auch sparen wenn man da so sehr Grenzen beim Geld zieht. Imo.
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>>>>>>Es gibt Gründe, das Einkommen und Vermögen auch in einer Ehe strikt zu trennen. Insbesondere wenn ein Partner selbständig ist oder in einem haftungsträchtigen Beruf arbeitet. Wenn ich auch nur einen Haftungsfall produziere, ist mein Vermögen, was ich in 20 Jahren verdient habe, womöglich weg. Dann muss meine Frau mich alimentieren. Daher wäre es komplett verrückt, ein gemeinsames Konto zu haben. Das wäre dann nämlich auch weg.
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>>>>>Da müsstest du dir aber schon fast vorsätzlich einen Bock leisten, oder? Als RA bist du wie wir StB grds. ordentlich durch die Haftpflicht abgedeckt. Die meisten freien Berufe sind ferner doch inzwischen in einer PartGmbB organisiert, was zusätzlich Sicherheit bieten sollte. Klar, es kann immer was passieren, dass Risiko halte ich jedoch für nicht sonderlich groß bzw. muss schon echt viel zusammenkommen, dass alle Schutzmechanismen versagen. Oder übersehe ich was?
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>>>>>Dennoch würde ich bei selbständigen auch immer auf Gütertrennung pochen. Wenn du mit einem GmBH-Anteil in die Ehe geht, der zu diesem Zeitpunkt 100.000 € wert war und 20 Jahre später (bei Scheidung) 10.000.000 € wert ist, hast du ein Problem. Der gesteigerte Firmenwert ist ja nicht gleichbedeutend mit den liquiden Mitteln, oder sagt zwingend was über deine gegenwärtige wirtschaftliche Situation aus.
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>>>>Ich habe gerade einen Fall auf dem Tisch wo ein Anwalt (vermutlich aus gesundheitlichen Gründen nicht ganz bei der Sache) Ansprüche in einer Region von 2-3 Millionen Euro hat verjähren lassen. Dies obwohl er zuvor mehrere Verjährungsvezichte eingeholt hatte, d.h. wir reden hier von Vorsatz. Er wusste, dass er entweder weitere Verjährungsverzichte einholen oder klagen müssen. Da lehnt die Haftpflicht die Deckung mit einem Einzeiler ab. Und auch die Haftungsbeschränkung der PartGmbB wird ihm wenig helfen.
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>>>Glaubst du, die Haftpflicht zahlt noch? Wäre jetzt oberflächlich der Auffassung gewesen, dass das versäumen eine Klagefrist ein Klassiker ist und die Haftpflicht am Ende zahlt und dann kündigt. Da muss der RA ja schon extrem stumpf vorgegangen sein...
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>>Mein auf Beraterhaftung spezialisierter Kollege meint, die zahlen nicht und berufen sich auf Vorsatz (ich berate in dem Fall nur zum Schaden, da sich das Ganze im geistigen Eigentum abspielt, müssen wir ja vortragen, wie es gelaufen wäre, wenn der Anwalt keinen Mist gebaut hätte, daher bin ich auch involviert). Der alte Anwalt hat schon unfassbar Mist gebaut, sowas hab ich noch nie gesehen.
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>Manchmal fragt man sich echt, wie manche Berufskollegen ihren Titel erlangt haben. Hab letztens einen (von einer Berufskollegin geprüften und für in Ordnung befundenen) ESt-Bescheid vorgelegt bekommen, wo in wenigen Tagen die Rechtsbehelfsfrist ablief. Habe dann Einspruch eingelegt und die Steuer um 20 TEUR mindern können. War mir unbegreiflich wie man so pennen konnte. Das war fachlich echt keine schwere Angelegenheit.
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Ja, man fragt sich immer wieder, wie die ihr Examen gemacht haben. Eure StB-Prüfung ist ja auch mega schwer, da kommt man ja nicht so einfach im Halbschlaf durch...

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>>>Denke gerade an die ganzen Fälle, in denen StB die Klagefristen haben verstreichen lassen, weil sie das beSt nicht genutzt haben (oder nicht nutzen konnten). Wobei hier wahrscheinlich im Anschluss auch nochmal der BStBK Ärger droht, da diese im Vorfeld Mist erzählt hat.
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>>Fristen verpennen ist eine extrem gröbliche Pflichtverletzung. Wenn Du inhaltlich Mist baust, bist Du eigentlich in der Regel safe, denn wo ist der Schaden? Wenn Du Dich verrechnest und das FA kommt zu einem anderen Ergebnis, hat der Mandant ja dennoch das Ergebnis, was ohnehin rausgekommen wäre. Aber wenn Du Fristen verpennst... oha. Bei Euch weiß ich jetzt nicht wie das mit der Kammer ist, im Grundsatz wäre das wohl ein Amtshaftungsanspruch, wenn das System nicht funktioniert hat. Aber so groß wird deren Kapitaldecke wohl nicht sein, dass die das abdecken können.
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>Die BStBK hat die Freischaltung fürs beSt in 2023 in drei Tranchen vorgenommen, obwohl die gesetzliche Pflicht zur Nutzung mit Beginn des 01.01.2023 bestand. Es gab zwar eine "Fast-Line" zur vorzeitigen Registrierung, aber auch die hatte ihre Tücken. Im Ergebnis konnten zum 01.01.2023 nur ein Bruchteil der StB Klage mittels beSt einreichen. Die BStBK hatte immer wieder betont, dass dies mit den Gerichten/der Justiz abgesprochen sei und bei noch nicht erfolgter Registrierung eine Klage auch ohne beSt eingereicht werden könne. Alle FGs und auch der BFH sahen das aber nicht so. Was passiert jetzt in den Fällen, wo die Berufsträger auf die schriftlichen Zusicherungen der BStBK vertraut haben? Ist die BStBK jetzt ebenfalls haftbar? Das wird unter Umständen noch richtig interessant.


Gute Frage. Aber bei unserem beA war es ja ähnlich. Mittlerweile wuppt das gut, aber es war ja auch mal 1/2 Jahr offline wegen Sicherheitsmängeln.


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