Thema:
Re:Da fehlen dann mal eben netto 430€ im Monat flat
Autor: Zinkhal
Datum:18.07.24 10:53
Antwort auf:Re:Da fehlen dann mal eben netto 430€ im Monat von Corben Dallas

>>Hast du den Behindertenpauschbetrag (§ 33b EStG) von deinem Sohn berücksichtig? Wenn dein Sohn z.B. das Merkzeichen "H" hat, beträgt der Pauschbetrag 7.400 €. Da würde die Rechnung schon wieder anders aussehen. Diesen Betrag kannst du auch als Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen und eintragen lassen, damit bereits eine unterjährige Berücksichtigung erfolgt.
>
>Ja. Der Freibetrag ist da bereits berücksichtigt.
>
>Corben


Dann passt aber was bei der Berechnung des Faktors nicht. Du kannst bei richtiger Berechnung des Faktors keinen Liquidationsnachteil erleiden. Der Lohnsteuerabzug ist ja nur eine unterjährige Form der Vorauszahlung. Egal, ob du zu viel oder zu wenig vorausgezahlt hast, die festzusetzende Steuer bleibt stets unabhängig vom Lohnsteuerabzug. Und beim Faktorverfahren weicht die Vorauszahlung nur sehr geringfügig von der festzusetzenden Steuer ab. Das würde im Gegenzug bedeuten, sollte der Faktor von euch richtig berechnet worden sein, dass du gegenwärtig (2024) auf eine fette Nachzahlung zusteuerst.


< antworten >