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| Autor: | Corben Dallas | ||
| Datum: | 18.07.24 10:41 | ||
| Antwort auf: | Re:Da fehlen dann mal eben netto 430€ im Monat von Zinkhal | ||
>Hast du den Behindertenpauschbetrag (§ 33b EStG) von deinem Sohn berücksichtig? Wenn dein Sohn z.B. das Merkzeichen "H" hat, beträgt der Pauschbetrag 7.400 €. Da würde die Rechnung schon wieder anders aussehen. Diesen Betrag kannst du auch als Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen und eintragen lassen, damit bereits eine unterjährige Berücksichtigung erfolgt. Ja. Der Freibetrag ist da bereits berücksichtigt. Corben |
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