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| Autor: | Zinkhal | ||
| Datum: | 18.07.24 09:26 | ||
| Antwort auf: | Da fehlen dann mal eben netto 430€ im Monat von Corben Dallas | ||
>Hab’s gerade mal durchgerechnet. Das „Einkommen“ meiner Frau besteht nur aus Kindergeld und Pflegegeld für unseren schwerbehinderten Sohn. Beides ist steuerfrei. Ich bin Alleinverdiener. Die Arbeit meiner Frau ist quasi die Pflege. > >Wenn wir in die Klassen 4/4 mit Faktor 0,581 kommen, hätten wir 430€ weniger pro Monat zur Verfügung. Da wüsste ich aktuell nicht, wie wir als Familie mit 3 Kindern ohne Einschnitte über die Runden kommen würden. > >Momentan bekommen wir immer ein wenig über den Lohnsteuerjahresausgleich zurück. So spontan finde ich die Neuregelung also eher schlecht. Kann aber sein, dass ich da was übersehen habe. > >Corben Hast du den Behindertenpauschbetrag (§ 33b EStG) von deinem Sohn berücksichtig? Wenn dein Sohn z.B. das Merkzeichen "H" hat, beträgt der Pauschbetrag 7.400 €. Da würde die Rechnung schon wieder anders aussehen. Diesen Betrag kannst du auch als Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen und eintragen lassen, damit bereits eine unterjährige Berücksichtigung erfolgt. |
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