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| Autor: | K!M | ||
| Datum: | 17.07.24 16:18 | ||
| Antwort auf: | Re:ich habe vierstellig weniger netto mit Faktor von _bla_ | ||
>>Wahrscheinlich hast du recht. Irgendwie gehe ich halt davon aus, dass man nach der Ehe das Einkommen gemeinsam „Besitzt“ und entsprechend verwaltet. Sonst kann man sich den Ehebums ja auch sparen wenn man da so sehr Grenzen beim Geld zieht. Imo. > >Für mich und meine Frau sehe ich das persönlich auch so, aber ich finde es grundsätzlich auch okay, wenn Menschen für sich in ihrer Ehe da andere Grenzen ziehen. Das Ehegattensplitting ist aber auch darauf ausgelegt, dass sich das Einkommen geteilt wird. Ich verteidige das Ehegattensplitting auch immer wieder, aber ich sehe tatsächlich ein Problem darin, wenn vom Ehegattensplitting Paare profitieren, die sich ihr Einkommen nicht teilen und dann auch die Steuerklasse 3/5 missverstehen und den individuellen Anteil am Einkommen verzerren. >Ich würde eigentlich bevorzugen, wenn eine Nutzung des Ehegattensplittings voraussetzen würde, das es nur eine gemeinsame Gehaltszahlung für beide Partner gibt oder das Einkommen noch vor der Versteuerung auf den anderen Partner übertragen wird. Dann würde klar werden, das es das Ehegattensplitting eben nur deshalb gibt, weil sich das Geld zu gleichen Teilen geteilt wird. Ein Alleinverdiener, der seine Hausfrau mit einem Taschengeld abspeist würde dann eben nicht mehr das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen können. Ich bin komplett deiner Meinung, ich kenne aber auch Alleinverdienerehen, wo der Mann die Kohle komplett der Frau zum Verwalten gibt und Taschengeld bekommt. Am Ende bekommen sie einen Steuerbescheid auf dem ja ganz klar steht, was das zu versteuernde Einkommen ist. Spätestens da gibt's nix zu verheimlichen |
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