Thema:
Re:Ähm , es war Lindners Vorstoß flat
Autor: Zinkhal
Datum:17.07.24 14:12
Antwort auf:Re:Ähm , es war Lindners Vorstoß von PoP

>>höhere Rückzahlung meinte ich natürlich..
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>>gesendet mit m!client für iOS
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>Wenn der Unterschied nicht riesig ist dann passt das schon. Ich bin halt auf >1000 weniger netto gekommen und ich habe nie Rückzahlungen sondern bekomme normal immer noch Erstattungen vom Finanzamt. Deswegen mache das ganze halt einfach wenig Sinn auch aus Sicht eines Paares.
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>Aber bla hat mir erklärt das ich evtl. den falschen Faktor nutze. Mal schauen …
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>Dein Elternzeit Beispiel wird sich doch nicht groß ändern wenn die Steuerbelastung verschoben ist? Das verstehe ich nicht ganz. Grundsätzlich haut es halt mehr rein wenn die Person mit höherem Gehalt in Elternteil geht.


Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Dein Steuersatz wird unter Berücksichtigung des Elterngeldes berechnet. Dann wird das Elterngeld wieder abgezogen (da steuerfrei) und der zuvor ermittelte (und erhöhte) Steuersatz wird auf dein steuerpflichtiges Einkommen angewandt. In Summe führt das immer zu einer Steuerbelastung und damit zu einer potentiellen Nachzahlung.


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