Thema:
eine Bemerkung noch ... flat
Autor: suicuique
Datum:17.07.24 11:36
Antwort auf:Re:Addendum: von Kilian

Folgendes muss ich dann doch noch kommentieren, weil mich der Usus isolierte Passagen aus dem Grundgesetzt mit einem absoluten Anspruch zu zitieren massiv stört:
(Ich weiss dass der Adressat dafür die SZ ist und nicht Du)

>...Zeitungen kann man gar nicht so einfach verbieten. Der Grund ist der Artikel 5 des Grundgesetzes, Absatz 1, Satz 3: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (...)

Unser gesamtes Gesetzesfundament samt Grundgesetz als Basis unserer Gesellschaft ist als konkurrierende Sammlung von Absichten und Regeln zu sehen die ständig gegeneinander abgewogen werden müssen. Da wird auch mal der Schutz von Leib und Leben gegen Versammlungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung abgewogen. Oder in weniger dramatischen Fällen das Persönlichkeitsrecht gegen die Meinungsfreiheit des anderen.

Nichts gilt absolut und in jedem Fall.
Allein der Würde des Menschen wird diese Ausnahmestellung zugebilligt indem sie als "unantastbar" hervorgehoben wird.

Alles andere ist "Entscheidungssache". Und ich würde ich Frage stellen ob ich das Prozedere das einem Verbot durch das Innenministerium vorausgeht als "einfach so" abgekürzt werden kann.

Kurr: der ganze Abschnitt ist billige aber offenbar wirksame Polemik.

gruß


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